Kurz gesagt
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Angebote barrierefrei sein, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen, etwa Onlineshops oder Buchungsstrecken. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Reine Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen in der Regel nicht darunter.
Wen das Gesetz betrifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine EU-Richtlinie um. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig: Onlineshops, Buchungen und andere Strecken, an deren Ende ein Vertrag steht.
Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, fallen nicht darunter.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Gemeint sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Was barrierefrei konkret heißt
Maßstab ist in der Praxis die Norm EN 301 549, die sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stützt. Einige Punkte, die fast jede Seite betreffen:
- Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen, und man sieht immer, wo man gerade ist.
- Normaler Text hat zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1.
- Bilder mit Inhalt haben einen Alternativtext.
- Formulare haben sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.
- Überschriften geben der Seite eine echte Gliederung.
- Die Seite funktioniert auch bei 200 Prozent Vergrößerung.
Die Barrierefreiheitserklärung
Betroffene Angebote brauchen außerdem Informationen dazu, wie sie die Anforderungen erfüllen. Üblich ist eine eigene Seite, die von überall aus erreichbar ist.
Was Sie jetzt tun können
- Klären Sie, ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt.
- Lassen Sie die Seite prüfen, mit automatischen Werkzeugen und von Hand.
- Beheben Sie zuerst die Stellen, an denen Geld oder Verträge fließen: Warenkorb, Kasse, Buchung.
- Veröffentlichen Sie die Informationen zur Barrierefreiheit.
- Denken Sie Barrierefreiheit bei neuen Inhalten von Anfang an mit.
Auch wenn Ihr Angebot nicht betroffen ist: Barrierefreie Seiten sind für alle leichter zu bedienen. Das merkt jeder, der schon einmal mit dem Handy in der Sonne ein Formular ausgefüllt hat. Wie wir Websites bauen.
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