BranchenArztpraxen

IT-Sicherheitfür Arztpraxen.

Die Praxis-Website ist rund um die Uhr erreichbar, das Postfach auch, für Patientinnen und Patienten genauso wie für Betrüger. Wir schützen beides und sagen Ihnen offen, wo die Grenzen einer Cloud für Patientendaten liegen.

Shield Web für die WebsiteMail und Docs ohne PatientendatenVerschwiegenheit nach § 203 StGB

Wo es
hakt

Typische Schwachstellen in Arztpraxen. Nicht aus Unachtsamkeit, sondern weil der Alltag voll ist und IT nebenher laufen muss.

Was gilt,
kurz eingeordnet

Die wichtigsten Pflichten, die für IT in Arztpraxen eine Rolle spielen. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Schweigepflicht nach § 203 StGB
Ärztinnen und Ärzte dürfen Patientengeheimnisse nur Personen offenbaren, die an ihrer Tätigkeit mitwirken. IT-Dienstleister gehören dazu, müssen aber zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Unser AV-Vertrag enthält diese Verpflichtung.
IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V
Die KBV legt im Einvernehmen mit dem BSI fest, welche Schutzmaßnahmen Praxen treffen müssen, abgestuft nach Praxisgröße. Dazu gehören etwa Virenschutz, Firewall und Datensicherung.
Gesundheitsdaten in der Cloud: § 393 SGB V
Wer als Kassen-Leistungserbringer Gesundheitsdaten in einem Cloud-Dienst verarbeitet, braucht einen Anbieter mit aktuellem C5-Testat des BSI. Shield Mail und Shield Docs haben keines. Patientendaten gehören deshalb nicht hinein.
DSGVO Art. 9 und 32
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Angemessene technische Maßnahmen und ein AV-Vertrag mit jedem Dienstleister sind Pflicht.

Ihr Schutz
in drei Teilen

§ 393 SGB V: Gesundheitsdaten dürfen nur in Cloud-Diensten mit aktuellem C5-Testat verarbeitet werden. Shield Mail und Shield Docs haben keines. Wir setzen sie deshalb in Arztpraxen nur für Verwaltung, Personal und Lieferanten ein, Patientendaten bleiben in Ihren Fachsystemen. Shield Web schützt die Website und ist davon nicht berührt.

So sieht das
im Alltag aus

Typische Situationen, zugespitzt. Keine Kundengeschichten.

So kommen
wir zusammen

  1. 01

    Gespräch

    Wir hören zu: Was nutzen Sie heute, was stört, welche Pflichten gelten für Sie? Danach wissen beide Seiten, ob es passt.

  2. 02

    Plan

    Sie bekommen schriftlich, welche Shields wir vorschlagen, was das kostet und wie der Wechsel abläuft.

  3. 03

    Einrichtung

    Wir richten ein, ziehen um und testen, während Ihre bisherigen Systeme weiterlaufen. AV-Vertrag inklusive.

  4. 04

    Betrieb

    Wir betreiben, aktualisieren und überwachen. Sie arbeiten einfach weiter und haben einen festen Ansprechpartner.

Zum
Weiterlesen

Häufige Fragen

Darf ich Shield Mail für Befunde und Patientenpost nutzen?

Nein. Für Gesundheitsdaten verlangt § 393 SGB V einen Cloud-Anbieter mit C5-Testat, das Shield Mail nicht hat. Für medizinische Kommunikation gibt es KIM. Shield Mail eignet sich für die Verwaltungspost der Praxis.

Gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie auch für meine Praxis-Website?

Die Richtlinie betrifft vor allem die IT in der Praxis selbst. Eine gut geschützte Website ist trotzdem sinnvoll, weil sie das sichtbarste und am häufigsten angegriffene Stück Ihrer IT ist.

Ersetzt Shield die Praxis-Firewall?

Nein. Shield Web schützt Ihre Website im Internet, nicht das Netz in der Praxis. Die Firewall vor Ihrem Praxisverwaltungssystem und der TI-Anbindung bleibt Sache Ihres Praxis-IT-Dienstleisters.

Bekomme ich eine Verschwiegenheitsverpflichtung?

Ja. Unser AV-Vertrag enthält die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB, inklusive Belehrung über die strafrechtlichen Folgen.

Wir sind eine kleine Praxis mit drei Personen. Lohnt sich das?

Gerade dann. Automatische Angriffe unterscheiden nicht nach Größe, und eine kleine Praxis hat selten jemanden, der nachts die Logdateien liest.

Für Arztpraxengemacht.

Beschreiben Sie kurz, was Sie heute nutzen und was Sie stört. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, das zur Größe Ihres Betriebs passt.

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