BranchenZahnarztpraxen

Sicherheitmit Biss.

Zwischen Recall-Mails, Laborpost und Bewerbungen sucht sich Phishing seinen Weg. Wir schützen Website und Verwaltungspost Ihrer Praxis und halten die Grenze zu Patientendaten sauber ein.

Website, E-Mail und AblageFür die PraxisverwaltungVerschwiegenheit nach § 203 StGB

Wo es
hakt

Typische Schwachstellen in Zahnarztpraxen. Nicht aus Unachtsamkeit, sondern weil der Alltag voll ist und IT nebenher laufen muss.

Was gilt,
kurz eingeordnet

Die wichtigsten Pflichten, die für IT in Zahnarztpraxen eine Rolle spielen. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Schweigepflicht nach § 203 StGB
Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen Geheimnisse nur mitwirkenden Personen offenbaren, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Das steht in unserem AV-Vertrag.
IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV
Für die vertragszahnärztliche Versorgung legt die KZBV nach § 390 SGB V verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen fest, abgestuft nach Praxisgröße.
DSGVO
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, Schutzmaßnahmen nach Art. 32, AV-Vertrag nach Art. 28 mit jedem Dienstleister.

Ihr Schutz
in drei Teilen

So sieht das
im Alltag aus

Typische Situationen, zugespitzt. Keine Kundengeschichten.

So kommen
wir zusammen

  1. 01

    Gespräch

    Wir hören zu: Was nutzen Sie heute, was stört, welche Pflichten gelten für Sie? Danach wissen beide Seiten, ob es passt.

  2. 02

    Plan

    Sie bekommen schriftlich, welche Shields wir vorschlagen, was das kostet und wie der Wechsel abläuft.

  3. 03

    Einrichtung

    Wir richten ein, ziehen um und testen, während Ihre bisherigen Systeme weiterlaufen. AV-Vertrag inklusive.

  4. 04

    Betrieb

    Wir betreiben, aktualisieren und überwachen. Sie arbeiten einfach weiter und haben einen festen Ansprechpartner.

Zum
Weiterlesen

Häufige Fragen

Können wir Röntgenbilder oder Befunde in Shield Docs ablegen?

Nein. Für Gesundheitsdaten verlangt § 393 SGB V einen Cloud-Anbieter mit C5-Testat. Shield Docs eignet sich für Verwaltung, Qualitätsmanagement und Personal.

Funktioniert Shield Web mit unserem Online-Terminanbieter?

Ja, wenn das Termin-Widget auf Ihrer eigenen Website eingebunden ist. Shield Web schützt Ihre Domain, der externe Terminanbieter bleibt davon unberührt.

Wir haben zwei Standorte. Geht das mit einer Ablage?

Ja. Eine Instanz für die ganze Praxisgruppe, mit Ordnern und Rechten je Standort.

Bekommen wir einen AV-Vertrag?

Ja, nach Art. 28 DSGVO, mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.

Für Zahnarztpraxengemacht.

Beschreiben Sie kurz, was Sie heute nutzen und was Sie stört. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, das zur Größe Ihres Betriebs passt.

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