BranchenPflegedienste

Pflegebraucht Ruhe.

Touren, Dienstpläne, Bewerbungen, Abrechnung: Ein Pflegedienst ist ein Betrieb mit viel Verwaltung und wenig Zeit dafür. Wir schützen Website und Verwaltungspost vor Angriffen und Betrug, damit die Zeit bei den Menschen bleibt.

Shield Web für die WebsiteMail und Docs ohne PatientendatenVerschwiegenheit nach § 203 StGB

Wo es
hakt

Typische Schwachstellen in Pflegedienste. Nicht aus Unachtsamkeit, sondern weil der Alltag voll ist und IT nebenher laufen muss.

Was gilt,
kurz eingeordnet

Die wichtigsten Pflichten, die für IT in Pflegedienste eine Rolle spielen. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Schweigepflicht nach § 203 StGB
Pflegefachkräfte gehören zu den Heilberufen mit staatlich geregelter Ausbildung. Dienstleister, die mitwirken, müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
§ 393 SGB V
Erbringt Ihr Dienst Leistungen nach dem SGB V, etwa häusliche Krankenpflege, gilt die Pflicht zu C5-testierten Cloud-Diensten für Gesundheitsdaten auch für Sie. Shield Mail und Shield Docs haben kein C5-Testat.
DSGVO
Pflege- und Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Dazu kommen Personaldaten der Mitarbeitenden, die ebenfalls Schutz brauchen.

Ihr Schutz
in drei Teilen

§ 393 SGB V: Gesundheitsdaten dürfen nur in Cloud-Diensten mit aktuellem C5-Testat verarbeitet werden. Shield Mail und Shield Docs haben keines. Wir setzen sie deshalb in Pflegedienste nur für Verwaltung, Personal und Lieferanten ein, Patientendaten bleiben in Ihren Fachsystemen. Shield Web schützt die Website und ist davon nicht berührt.

So sieht das
im Alltag aus

Typische Situationen, zugespitzt. Keine Kundengeschichten.

So kommen
wir zusammen

  1. 01

    Gespräch

    Wir hören zu: Was nutzen Sie heute, was stört, welche Pflichten gelten für Sie? Danach wissen beide Seiten, ob es passt.

  2. 02

    Plan

    Sie bekommen schriftlich, welche Shields wir vorschlagen, was das kostet und wie der Wechsel abläuft.

  3. 03

    Einrichtung

    Wir richten ein, ziehen um und testen, während Ihre bisherigen Systeme weiterlaufen. AV-Vertrag inklusive.

  4. 04

    Betrieb

    Wir betreiben, aktualisieren und überwachen. Sie arbeiten einfach weiter und haben einen festen Ansprechpartner.

Zum
Weiterlesen

Häufige Fragen

Können wir die Tourenplanung in Shield Docs ablegen?

Pläne ohne Klientendaten ja. Sobald Namen, Adressen oder Pflegeinformationen von Klientinnen und Klienten drinstehen, gehören sie in Ihre Pflegesoftware.

Gilt § 393 SGB V für uns?

Wenn Ihr Dienst Leistungen nach dem SGB V erbringt, etwa häusliche Krankenpflege, sehr wahrscheinlich ja. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrem Verband oder Ihrer Datenschutzberatung.

Funktioniert das auf den Diensthandys?

Ja. Postfächer und Ablage laufen auf iPhone und Android, mit Zwei-Faktor-Anmeldung für die Ablage.

Bekommen wir einen AV-Vertrag?

Ja, nach Art. 28 DSGVO, mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.

Für Pflegedienstegemacht.

Beschreiben Sie kurz, was Sie heute nutzen und was Sie stört. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, das zur Größe Ihres Betriebs passt.

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