BranchenPflegedienste
Pflegebraucht Ruhe.
Touren, Dienstpläne, Bewerbungen, Abrechnung: Ein Pflegedienst ist ein Betrieb mit viel Verwaltung und wenig Zeit dafür. Wir schützen Website und Verwaltungspost vor Angriffen und Betrug, damit die Zeit bei den Menschen bleibt.
Shield Web für die WebsiteMail und Docs ohne PatientendatenVerschwiegenheit nach § 203 StGB
- IT-Sicherheit Pflegedienst
- Pflegedienst Website
- Pflegedienst E-Mail Datenschutz
- Phishing Pflegedienst
- Bewerbungen Pflege Schadsoftware
- Dienstplan digital Pflege
- Datenschutz ambulante Pflege
- Pflegedienst IT Dienstleister
Wo es
hakt
Typische Schwachstellen in Pflegedienste. Nicht aus Unachtsamkeit, sondern weil der Alltag voll ist und IT nebenher laufen muss.
Gefälschte BewerbungenPflegefachkräfte werden händeringend gesucht. Angreifer wissen das und schicken Lebensläufe mit Schadprogramm.
RechnungsbetrugGefälschte Mails von Kassen, Lieferanten oder dem Abrechnungsdienstleister mit neuer Bankverbindung.
Viele Geräte, viele WegeDiensthandys, Tablets, Büro-PCs. Jede Ablage, die nicht zentral ist, ist eine zu viel.
Website als StellenportalKarriereseite und Bewerbungsformular sind wichtig und werden gezielt mit Spam und Angriffen bedacht.
Was gilt,
kurz eingeordnet
Die wichtigsten Pflichten, die für IT in Pflegedienste eine Rolle spielen. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Schweigepflicht nach § 203 StGB
- Pflegefachkräfte gehören zu den Heilberufen mit staatlich geregelter Ausbildung. Dienstleister, die mitwirken, müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
- § 393 SGB V
- Erbringt Ihr Dienst Leistungen nach dem SGB V, etwa häusliche Krankenpflege, gilt die Pflicht zu C5-testierten Cloud-Diensten für Gesundheitsdaten auch für Sie. Shield Mail und Shield Docs haben kein C5-Testat.
- DSGVO
- Pflege- und Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Dazu kommen Personaldaten der Mitarbeitenden, die ebenfalls Schutz brauchen.
Ihr Schutz
in drei Teilen
§ 393 SGB V: Gesundheitsdaten dürfen nur in Cloud-Diensten mit aktuellem C5-Testat verarbeitet werden. Shield Mail und Shield Docs haben keines. Wir setzen sie deshalb in Pflegedienste nur für Verwaltung, Personal und Lieferanten ein, Patientendaten bleiben in Ihren Fachsystemen. Shield Web schützt die Website und ist davon nicht berührt.
-
WAF
Shield Web
Schützt Website, Karriereseite und Bewerbungsformular vor Bots, Spam und Angriffen.
Mehr zu Shield Web -
MX
Shield Mail
Für Bewerbungen, Personal, Lieferanten und die Kommunikation ohne Pflegebezug. Schadanhänge in Bewerbungen und gefälschte Rechnungen werden abgefangen. Pflegedokumentation und Klientendaten bleiben in Ihrer Pflegesoftware.
Nur ohne Patientendaten
Mehr zu Shield Mail -
DOC
Shield Docs
Für Dienst- und Tourenpläne ohne Klientendaten, Arbeitsverträge, Schulungsnachweise, QM-Handbuch und Prüfungsunterlagen.
Nur ohne Patientendaten
Mehr zu Shield Docs
So sieht das
im Alltag aus
Lebenslauf.pdf.exe
Die „Pflegefachfrau mit zehn Jahren Erfahrung“ ist ein Schadprogramm. Shield Mail fängt den Anhang ab, die Personalabteilung sieht nur einen Hinweis.
Prüfung angekündigt
QM-Handbuch, Schulungsnachweise, Verträge: alles in einer Ablage, mit Suche. Die Vorbereitung dauert einen Vormittag statt einer Woche.
Die Karriereseite am Sonntag
Ein Bot schickt 2.000 Bewerbungen mit Werbelinks. Bei Shield Web kommt er über die dritte nicht hinaus.
Typische Situationen, zugespitzt. Keine Kundengeschichten.
So kommen
wir zusammen
- 01
Gespräch
Wir hören zu: Was nutzen Sie heute, was stört, welche Pflichten gelten für Sie? Danach wissen beide Seiten, ob es passt.
- 02
Plan
Sie bekommen schriftlich, welche Shields wir vorschlagen, was das kostet und wie der Wechsel abläuft.
- 03
Einrichtung
Wir richten ein, ziehen um und testen, während Ihre bisherigen Systeme weiterlaufen. AV-Vertrag inklusive.
- 04
Betrieb
Wir betreiben, aktualisieren und überwachen. Sie arbeiten einfach weiter und haben einen festen Ansprechpartner.
Zum
Weiterlesen
- Gefälschte Rechnungen und CEO-Fraud: So erkennt Ihr Team den BetrugDie teuerste Art von Betrugsmail kommt ohne Schadprogramm aus. Was dagegen hilft.
- Phishing-Mails erkennen: Die Merkmale, auf die es wirklich ankommtRechtschreibfehler sind kein verlässliches Zeichen mehr. Diese Prüfungen schon.
- Zwei-Faktor-Anmeldung im Team einführen: So klappt esDer wirksamste Schutz für Konten. Mit Plan statt Widerstand.
- Dateien sicher an Kunden schicken: Besser als E-Mail-Anhang und WeTransferWarum Anhänge für vertrauliche und große Dateien der falsche Weg sind und was stattdessen funktioniert.
Häufige Fragen
Können wir die Tourenplanung in Shield Docs ablegen?
Pläne ohne Klientendaten ja. Sobald Namen, Adressen oder Pflegeinformationen von Klientinnen und Klienten drinstehen, gehören sie in Ihre Pflegesoftware.
Gilt § 393 SGB V für uns?
Wenn Ihr Dienst Leistungen nach dem SGB V erbringt, etwa häusliche Krankenpflege, sehr wahrscheinlich ja. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrem Verband oder Ihrer Datenschutzberatung.
Funktioniert das auf den Diensthandys?
Ja. Postfächer und Ablage laufen auf iPhone und Android, mit Zwei-Faktor-Anmeldung für die Ablage.
Bekommen wir einen AV-Vertrag?
Ja, nach Art. 28 DSGVO, mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.
Für Pflegedienstegemacht.
Beschreiben Sie kurz, was Sie heute nutzen und was Sie stört. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, das zur Größe Ihres Betriebs passt.
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