BranchenTherapiepraxen
Gut in Form,auch digital.
Terminanfragen, Verordnungen, Dienstpläne, Bewerbungen: In einer Therapiepraxis läuft viel über Website und E-Mail. Wir schützen beides vor Angriffen und Betrug und halten Patientendaten dort, wo sie hingehören.
Shield Web für die WebsiteMail und Docs ohne PatientendatenVerschwiegenheit nach § 203 StGB
- IT-Sicherheit Physiotherapie
- Physiotherapie Praxis Website
- Ergotherapie Datenschutz
- Logopädie Praxis E-Mail
- Heilmittelpraxis IT
- Therapiepraxis Phishing
- Praxis Dienstplan digital
- Datenschutz Physiotherapie
Wo es
hakt
Typische Schwachstellen in Therapiepraxen. Nicht aus Unachtsamkeit, sondern weil der Alltag voll ist und IT nebenher laufen muss.
Gefälschte RechnungenEine Mail vom „Abrechnungszentrum“ mit neuer Bankverbindung. Bis es auffällt, ist die Zahlung weg.
Bewerbungen mit SchadanhangFachkräfte werden gesucht, gefälschte Bewerbungen nutzen das aus.
Website mit TerminanfrageKontakt- und Terminformulare werden von Bots geflutet.
Dienstpläne per WhatsAppDer Plan als Foto in der Gruppe ist schnell verschickt und schwer wieder einzusammeln.
Was gilt,
kurz eingeordnet
Die wichtigsten Pflichten, die für IT in Therapiepraxen eine Rolle spielen. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
- Schweigepflicht nach § 203 StGB
- Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, also auch Physio-, Ergotherapie und Logopädie, unterliegen der Schweigepflicht. Mitwirkende Dienstleister müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
- § 393 SGB V: Cloud nur mit C5
- Heilmittelerbringer sind Leistungserbringer nach dem SGB V. Für Gesundheitsdaten in der Cloud braucht es einen Anbieter mit C5-Testat, das Shield Mail und Shield Docs nicht haben.
- DSGVO
- Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, technische Schutzmaßnahmen nach Art. 32 und AV-Verträge mit allen Dienstleistern.
Ihr Schutz
in drei Teilen
§ 393 SGB V: Gesundheitsdaten dürfen nur in Cloud-Diensten mit aktuellem C5-Testat verarbeitet werden. Shield Mail und Shield Docs haben keines. Wir setzen sie deshalb in Therapiepraxen nur für Verwaltung, Personal und Lieferanten ein, Patientendaten bleiben in Ihren Fachsystemen. Shield Web schützt die Website und ist davon nicht berührt.
-
WAF
Shield Web
Schützt Website und Terminanfragen vor Bots und Angriffen, damit Anfragen zuverlässig ankommen.
Mehr zu Shield Web -
MX
Shield Mail
Für Bewerbungen, Lieferanten, Fortbildung und die Kommunikation mit Dienstleistern ohne Patientenbezug. Gefälschte Rechnungen und Schadanhänge werden abgefangen.
Nur ohne Patientendaten
Mehr zu Shield Mail -
DOC
Shield Docs
Für Dienstpläne, Arbeitsverträge, Fortbildungsnachweise, Hygiene- und QM-Unterlagen. Verordnungen und Therapiedokumentation bleiben in Ihrer Praxissoftware.
Nur ohne Patientendaten
Mehr zu Shield Docs
So sieht das
im Alltag aus
Die neue IBAN
Das „Abrechnungszentrum“ schreibt, die Bankverbindung habe sich geändert, scheinbar von seiner echten Adresse. Der sendende Server gehört aber nicht dazu, Shield Mail fängt die Mail ab. Kommt so etwas von einer täuschend ähnlichen Domain, hilft der feste Ablauf: neue Bankverbindungen werden telefonisch bestätigt.
Dienstplan, Version 14
Statt Fotos in der Gruppe liegt der Plan an einer Stelle. Wer wissen will, wann er Spätdienst hat, schaut nach, statt zu fragen, wer das letzte Foto hat.
Formular-Flut
500 Anfragen in einer Nacht, alle mit demselben Werbelink. Ab heute bleiben sie bei Shield Web hängen.
Typische Situationen, zugespitzt. Keine Kundengeschichten.
So kommen
wir zusammen
- 01
Gespräch
Wir hören zu: Was nutzen Sie heute, was stört, welche Pflichten gelten für Sie? Danach wissen beide Seiten, ob es passt.
- 02
Plan
Sie bekommen schriftlich, welche Shields wir vorschlagen, was das kostet und wie der Wechsel abläuft.
- 03
Einrichtung
Wir richten ein, ziehen um und testen, während Ihre bisherigen Systeme weiterlaufen. AV-Vertrag inklusive.
- 04
Betrieb
Wir betreiben, aktualisieren und überwachen. Sie arbeiten einfach weiter und haben einen festen Ansprechpartner.
Zum
Weiterlesen
- Gefälschte Rechnungen und CEO-Fraud: So erkennt Ihr Team den BetrugDie teuerste Art von Betrugsmail kommt ohne Schadprogramm aus. Was dagegen hilft.
- Patientendaten per E-Mail verschicken: Ist das erlaubt?Was Praxen per Mail schicken dürfen, was nicht und welche Wege es stattdessen gibt.
- Bots auf der Website: Woran Sie sie erkennen und was wirklich hilftEin großer Teil der Aufrufe kommt nicht von Menschen. Welche Bots willkommen sind und welche nicht.
- E-Mail-Anbieter wechseln ohne Mailverlust: So klappt der UmzugAlte Mails mitnehmen, in der Übergangszeit nichts verlieren und am Ende sauber abschalten.
Häufige Fragen
Dürfen wir Verordnungen in Shield Docs scannen?
Nein. Verordnungen enthalten Gesundheitsdaten, und für die verlangt § 393 SGB V einen Cloud-Anbieter mit C5-Testat. Dafür ist Ihre Praxissoftware zuständig.
Wir haben drei Standorte. Geht das?
Ja. Eine Ablage mit Ordnern und Rechten je Standort, E-Mail-Postfächer und Weiterleitungen je Standort.
Wie aufwendig ist der Umzug unserer Postfächer?
Für Sie kaum. Wir kopieren die alten Mails, während der bisherige Anbieter weiterläuft, und stellen dann um.
Bekommen wir einen AV-Vertrag?
Ja, nach Art. 28 DSGVO, mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.
Für Therapiepraxengemacht.
Beschreiben Sie kurz, was Sie heute nutzen und was Sie stört. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, das zur Größe Ihres Betriebs passt.
Beratung anfragenAndere
Branchen
- §390 Arztpraxen Hausärzte, Fachärzte, MVZ
- KZBV Zahnarztpraxen Zahnärzte, Kieferorthopädie, MKG
- §203 Psychotherapeutische Praxen Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichentherapie
- SGB Pflegedienste Ambulante Pflege und Betreuung
- §43e Anwaltskanzleien Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Sozietäten
- §62a Steuerberatung Steuerkanzleien und Buchhaltungsbüros
- WEG Hausverwaltungen WEG- und Mietverwaltung, Immobilienbüros
- DWG Architektur- und Ingenieurbüros Architektur, Planung, Ingenieurwesen
- HWK Handwerksbetriebe Handwerk, Bau und technische Dienstleister