BranchenTherapiepraxen

Gut in Form,auch digital.

Terminanfragen, Verordnungen, Dienstpläne, Bewerbungen: In einer Therapiepraxis läuft viel über Website und E-Mail. Wir schützen beides vor Angriffen und Betrug und halten Patientendaten dort, wo sie hingehören.

Shield Web für die WebsiteMail und Docs ohne PatientendatenVerschwiegenheit nach § 203 StGB

Wo es
hakt

Typische Schwachstellen in Therapiepraxen. Nicht aus Unachtsamkeit, sondern weil der Alltag voll ist und IT nebenher laufen muss.

Was gilt,
kurz eingeordnet

Die wichtigsten Pflichten, die für IT in Therapiepraxen eine Rolle spielen. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Schweigepflicht nach § 203 StGB
Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, also auch Physio-, Ergotherapie und Logopädie, unterliegen der Schweigepflicht. Mitwirkende Dienstleister müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
§ 393 SGB V: Cloud nur mit C5
Heilmittelerbringer sind Leistungserbringer nach dem SGB V. Für Gesundheitsdaten in der Cloud braucht es einen Anbieter mit C5-Testat, das Shield Mail und Shield Docs nicht haben.
DSGVO
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, technische Schutzmaßnahmen nach Art. 32 und AV-Verträge mit allen Dienstleistern.

Ihr Schutz
in drei Teilen

§ 393 SGB V: Gesundheitsdaten dürfen nur in Cloud-Diensten mit aktuellem C5-Testat verarbeitet werden. Shield Mail und Shield Docs haben keines. Wir setzen sie deshalb in Therapiepraxen nur für Verwaltung, Personal und Lieferanten ein, Patientendaten bleiben in Ihren Fachsystemen. Shield Web schützt die Website und ist davon nicht berührt.

So sieht das
im Alltag aus

Typische Situationen, zugespitzt. Keine Kundengeschichten.

So kommen
wir zusammen

  1. 01

    Gespräch

    Wir hören zu: Was nutzen Sie heute, was stört, welche Pflichten gelten für Sie? Danach wissen beide Seiten, ob es passt.

  2. 02

    Plan

    Sie bekommen schriftlich, welche Shields wir vorschlagen, was das kostet und wie der Wechsel abläuft.

  3. 03

    Einrichtung

    Wir richten ein, ziehen um und testen, während Ihre bisherigen Systeme weiterlaufen. AV-Vertrag inklusive.

  4. 04

    Betrieb

    Wir betreiben, aktualisieren und überwachen. Sie arbeiten einfach weiter und haben einen festen Ansprechpartner.

Zum
Weiterlesen

Häufige Fragen

Dürfen wir Verordnungen in Shield Docs scannen?

Nein. Verordnungen enthalten Gesundheitsdaten, und für die verlangt § 393 SGB V einen Cloud-Anbieter mit C5-Testat. Dafür ist Ihre Praxissoftware zuständig.

Wir haben drei Standorte. Geht das?

Ja. Eine Ablage mit Ordnern und Rechten je Standort, E-Mail-Postfächer und Weiterleitungen je Standort.

Wie aufwendig ist der Umzug unserer Postfächer?

Für Sie kaum. Wir kopieren die alten Mails, während der bisherige Anbieter weiterläuft, und stellen dann um.

Bekommen wir einen AV-Vertrag?

Ja, nach Art. 28 DSGVO, mit Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.

Für Therapiepraxengemacht.

Beschreiben Sie kurz, was Sie heute nutzen und was Sie stört. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, das zur Größe Ihres Betriebs passt.

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