BranchenAnwaltskanzleien

Mandats-geheimnis.

Mandanten vertrauen Ihnen Dinge an, die niemand sonst wissen darf. Ihre E-Mail, Ihre Ablage und Ihre Website sollten das genauso sehen. Shield schützt alle drei, mit einem Dienstleistervertrag, der zu § 43e BRAO passt.

Website, E-Mail und AblageAV-Vertrag mit VerschwiegenheitsklauselMails in Nürnberg, Ablage in der EU

Wo es
hakt

Typische Schwachstellen in Anwaltskanzleien. Nicht aus Unachtsamkeit, sondern weil der Alltag voll ist und IT nebenher laufen muss.

Was gilt,
kurz eingeordnet

Die wichtigsten Pflichten, die für IT in Anwaltskanzleien eine Rolle spielen. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Verschwiegenheit nach § 43a BRAO und § 203 StGB
Die anwaltliche Verschwiegenheit gilt auch für das, was IT-Dienstleister zu sehen bekommen könnten. Sie dürfen nur mitwirken, wenn sie verpflichtet sind.
Dienstleister nach § 43e BRAO
Der Vertrag mit einem Dienstleister braucht Textform, eine Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen und eine Regelung zu Unterauftragnehmern. Unser AV-Vertrag enthält genau das.
E-Mail mit Mandanten nach § 2 BORA
Unverschlüsselte E-Mail ist erlaubt, wenn der Mandant zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn er selbst so kommuniziert und nach einem allgemeinen Hinweis auf die Risiken dabei bleibt.
DSGVO
Mandantendaten brauchen angemessene Schutzmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO und einen AV-Vertrag mit jedem Dienstleister.

Ihr Schutz
in drei Teilen

So sieht das
im Alltag aus

Typische Situationen, zugespitzt. Keine Kundengeschichten.

So kommen
wir zusammen

  1. 01

    Gespräch

    Wir hören zu: Was nutzen Sie heute, was stört, welche Pflichten gelten für Sie? Danach wissen beide Seiten, ob es passt.

  2. 02

    Plan

    Sie bekommen schriftlich, welche Shields wir vorschlagen, was das kostet und wie der Wechsel abläuft.

  3. 03

    Einrichtung

    Wir richten ein, ziehen um und testen, während Ihre bisherigen Systeme weiterlaufen. AV-Vertrag inklusive.

  4. 04

    Betrieb

    Wir betreiben, aktualisieren und überwachen. Sie arbeiten einfach weiter und haben einen festen Ansprechpartner.

Zum
Weiterlesen

Häufige Fragen

Erfüllt Ihr Vertrag die Anforderungen von § 43e BRAO?

Unser AV-Vertrag ist in Textform, verpflichtet uns zur Verschwiegenheit mit Belehrung über die Folgen nach § 203 StGB und regelt den Einsatz von Unterauftragnehmern. Ob er für Ihre Kanzlei ausreicht, prüfen Sie als Berufsträger selbst. Wir schicken ihn vorab zur Ansicht.

Ersetzt Shield Mail das beA?

Nein. Für die Kommunikation mit Gerichten bleibt das beA. Shield Mail schützt die normale E-Mail der Kanzlei mit Mandanten, Gegenseite und Dienstleistern.

Dürfen wir Mandanten unverschlüsselt mailen?

Nach § 2 BORA ja, wenn der Mandant zustimmt. Shield Mail sorgt dafür, dass der Transport zwischen den Servern verschlüsselt ist, wo der Empfänger es kann. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist im Webmail per PGP möglich.

Wo liegen unsere Akten?

In Shield Docs in einem Rechenzentrum in Frankreich, also in der EU, verschlüsselt gespeichert, mit täglicher Sicherung auf einem Server in Nürnberg. Ihre Mails liegen in Nürnberg.

Wir arbeiten mit einer Kanzleisoftware. Passt das zusammen?

Shield Mail arbeitet mit jedem Programm, das IMAP und SMTP versteht, also auch mit Outlook neben Ihrer Kanzleisoftware. Ob sich Ihre Software direkt an die Ablage anbinden lässt, klären wir im Einzelfall.

Für Anwaltskanzleiengemacht.

Beschreiben Sie kurz, was Sie heute nutzen und was Sie stört. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein Angebot, das zur Größe Ihres Betriebs passt.

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